AB InBev nutzt marktbeherrschende Stellung aus

Der größte Braukonzern der Welt hat gegen EU-Kartellrecht verstoßen – mit vier ungewöhnlichen Praktiken.
Jupiler mit Glas_quer

Braukonzern muss 200 Millionen Euro Strafe zahlen

AB InBev hat jahrelang seine marktbeherrschende Stellung in Belgien ausgenutzt. Dafür wurde das Unternehmen nun von der Europäischen Kommission bestraft. Der Fall offenbart nicht nur bemerkenswerte Erkenntnisse über die Arbeitsweise der größten Brauerei der Welt, sondern auch über den belgischen Biermarkt.

Die Europäische Kommission hat den weltgrößten Braukonzern Anheuser-Busch InBev (AB InBev) mit einer Geldbuße von 200 Millionen Euro belegt. Der Grund: Das Unternehmen habe seine beherrschende Stellung auf dem belgischen Biermarkt missbraucht, um billigere Einfuhren von Bier der Marke Jupiler aus den Niederlanden nach Belgien zu verhindern.

Eine marktbeherrschende Stellung an sich sei nach den EU-Kartellvorschriften nicht verboten, erklärte die Europäische Kommission. Allerdings trügen marktbeherrschende Unternehmen eine besondere Verantwortung, denn sie dürften ihre Marktmacht nicht missbrauchen, indem sie den Wettbewerb auf dem beherrschten Markt oder auf anderen Märkten einschränkten. Genau das hat AB InBev jedoch zwischen den Jahren 2009 und 2016 getan.

Lieferung nur in begrenzten Mengen

Das Jupiler von AB InBev hat in Belgien einen Marktanteil von rund 40 Prozent. Dadurch konnte der Konzern die Preise in Belgien unabhängig von anderen Bierherstellern erhöhen. In den Niederlanden ging das aber wegen eines stärkeren Wettbewerbs nicht. Belgische Großhändler und Supermärkte nutzten diese Preisdifferenz, kauften das Jupiler zu niedrigen Preisen in den Niederlanden und führten es nach Belgien ein. Die EU-Kommission recherchierte vier Praktiken von AB InBev, dies zu verhindern:

– AB InBev änderte die Verpackung einiger seiner an Einzelhändler und Großhändler in den Niederlanden gelieferten Jupiler-Bierprodukte, um diesen Abnehmern den Verkauf der Produkte in Belgien zu erschweren. Zu diesem Zweck entfernte es die französischen Lebensmittelinformationen vom Etikett und änderte das Design und die Größe von Bierdosen.
– AB InBev belieferte einen Großhändler in den Niederlanden nur mit begrenzten Mengen, um die Einfuhr dieser Bierprodukte nach Belgien zu beschränken.
– Einige Produkte von AB InBev sind für Einzelhändler in Belgien sehr wichtig, da die Kunden davon ausgehen, sie bei ihnen zu finden. AB InBev weigerte sich, einem Einzelhändler diese Produkte zu verkaufen, wenn dieser nicht zustimmte, seine Einfuhren von billigerem Jupiler-Bier aus den Niederlanden nach Belgien zu begrenzen.
– AB InBev machte Sonderangebotspreise für einen Einzelhändler in den Niederlanden davon abhängig, dass diese Sonderangebotspreise nicht an Abnehmer in Belgien weitergegeben wurden.

Weil der Konzern mit der Kommission zusammenarbeitete und sich verpflichtete, die obligatorischen Lebensmittelinformationen künftig auch wieder auf Französisch auf den Etiketten zu vermerken, erhielt er bei der Geldbuße eine Ermäßigung von 15 Prozent.

Falk Osterloh

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