„Besondere Biere“ – Kritik an Genehmigungsverfahren
Ungerecht und willkürlich In Deutschland ist es Brauern erlaubt, „besondere Biere“ auch mit Zutaten zu brauen, die im Vorläufigen Biergesetz nicht aufgeführt sind – allerdings nur nach der Genehmigung durch die zuständige Behörde. Sebastian Mergel, Geschäftsführer der Berliner Bierfabrik, berichtet von seinen Erfahrungen, als er ein Maple Walnut Stout mit Ahornsirup und Walnüssen brauen wollte,…
